Update – Seminar 1: Energieberater Update – GEG – GModG – BEG – Anwendung in der Praxis

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Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Mit Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht
ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart

Klaus Lambrecht, Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ und „GModG 2026 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GModG-GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GModG, GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen). Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln.

Weitere Infos unter www.solaroffice.de.

Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Anwendung in der Praxis

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau. Wenige Tage später am 21.7.2026 sind die neuen Förderrichtlinien der BEG in Kraft getreten.

Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen.

Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.

Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Fördersätze geändert, zumeist gesenkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht sich um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird für den Betrag, der 30.000 EUR übersteigt. Der Bonus für Worst-Perfomance-Buildings wurde auch auf Einzelmaßnahmen erweitert. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus wurde abgesenkt, die Boni für serielles Sanieren in Verbindung mit Nachhaltigkeit erhöht. Erneuerbare Energien sind jetzt Fördervoraussetzung. Die Möglichkeit, Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zu kombinieren, wurde gestrichen. Die Förderung für die Heizung wird gesenkt und Schritt für Schritt in den nächsten 3 Jahren halbiert. Der Bund hat die BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Für das Förderprogramm sind noch rund 12 Mrd. EUR eingeplant.

Im Seminar erfahren Sie, welche Auswirkung das GModG und die BEG auf die Praxis haben und wir können Ihre konkreten Fragen besprechen.

Referent: Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Seminar-Inhalt

Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG

  • Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
  • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
  • vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
  • Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
  • obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
  • Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
  • neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
  • das neue baubare Referenzgebäude
  • Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
  • aktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026
  • Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde

Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN

  • Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit und Kombinierbarkeit
  • Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards
    beim Neubau und Komplettsanierung, erneuerbaren Energien als neue Fördervoraussetzung
  • Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?
  • Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
  • Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
  • Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
  • Welche Nachweise müssen erbracht werden?
  • Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
  • Neue Förderung beim Umbau von Nichtwohngebäuden zum Wohnen
  • Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment KNN
  • Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, NH- und iSFP-Bonus?
  • Die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
  • Jetzt schnell handeln – das Abschmelzen der Förderhöhe auf rund die Hälfte in 3 Jahren
  • Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
  • Den Sanierungsfahrplan iSFP und SFP-NWG im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
  • Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
  • Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
  • Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
  • Navigationshilfen und FAQs
  • Fragerunde

Termine / Ort / Verpflegung

Das Seminar findet als 1-Tagesveranstaltung statt.

Di. 01.09.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)
Do. 24.09.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)
Fr. 20.11.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)

energieberater-werkstatt
Dieselstraße 3
72810 Gomaringen
Telefon: 07473-6219
Mail: info@energieberater-werkstatt.de

Seminargetränke, Pausensnack´s und Mittagscatering sind im Seminarpreis enthalten.

Kosten / Bedingungen

Die Kosten für die 1-Tagesveranstaltung betragen 345,00 € zzgl. MwSt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf mindestens 8 und maximal 15 Personen. Bitte rechtzeitig anmelden! Genaueres finden Sie unter Seminarbedingungen und Anmeldung. Zum Seminar erhalten Sie ein Handout. Für die ausgeteilten Tools und Fachinformationen bringen Sie bitte einen USB-Stick mit.

Anerkennung

Die Veranstaltung wird mit Unterrichtseinheiten für die EE-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes angerechnet:    8 UE Wohngebäude, 8 UE Nichtwohngebäude, 8 UE Energieaudit DIN 16247

Die Veranstaltung wird jeweils bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung zur Anerkennung beantragt.

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