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Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Mit Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht
ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart

Klaus Lambrecht ist Autor des Kommentars „GEG im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG Navigator – Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag.
Er gehört zu den erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur auf der wissenschaftlichen, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags www.energieberatertag.de. Weitere Infos unter www.solaroffice.de. Publikationen unter www.solaroffice.de/publikationen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Auswirkungen auf die Planungspraxis

Mit der GEG Novelle wird der Koalitionsvertrag und die EU-Gebäuderichtlinie in mehreren Stufen umgesetzt: Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, Unternehmererklärungen, Beratungspflicht, Verknüpfung mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik, um nur einige Neuerungen zu nennen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden.

Aktuell im Fokus steht dabei die Anforderung, dass zukünftig alle neu eingebauten Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten – Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze – zur Verfügung. Doch was ist technisch möglich? Was ist wirtschaftlich? Was schafft Sicherheit? Und was ist notwendig, damit unserer Gebäude klimaneutral werden? Welche Übergangsfristen gelten?

Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden 2023 und 2024 umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt.

2021 wurde eine Wahlfreiheit zwischen Kredit und Zuschuss eingeführt, diese wurde 2022 sowohl im Neubau wie auch der Sanierung wieder eingeschränkt, außer bei Kommunen. Die Neubauförderung wurde komplett umgestellt, Fördervoraussetzung war das Erreichen der NH-Klasse mit dem Qualitätssigel Nachhaltige Gebäude QNG. Die Förderung von bestehenden Wohngebäuden wurde beim Einsatz von erneuerbaren Energien durch Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen angehoben auf bis zu 60 % der Investitionskosten, mit dem neuen Bonus für serielles Sanieren auf bis zu 70%. Die Förderung von Nichtwohngebäuden im Bestand wurde 2023 auf bis 1.000 €/m²NGF angehoben. Neu eingeführt wurde der Bonus für die Worst-Performing Buildings (WPB) von 10%-Punkten, wenn das Gebäude auf das Niveau EH40, EH55 oder EH70-EE saniert wird. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus kombinierbar. Der EE-Bonus wird neu gekoppelt an Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weiterhin ist die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden verpflichtend und wird zudem mit 50% (bis zu 20.000 € je Gebäude) gefördert. Die Erstellung von Energiekonzepten bei Nichtwohngebäuden – sowohl im Neubau wie bei der Sanierung – wird mit bis zu 8.000 Euro je Gebäude gefördert, sowohl für Kommunen, gemeinnützige Institutionen und KMUs.

Die Heizungsförderung wird 2024 für Private auf bis zu 70% erhöht, einschließlich Einkommensbonus sowie Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Die Ausrichtung ist stark auf Wärmepumpen, innovative Heizungstechniken, EE-Hybrid sowie Wärme- und Gebäudenetze fokussiert. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind verschärft worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird, Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Das Förderprogramm wird von 12 auf 18 Mrd. EUR jährlich aufgestockt.

Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten müssen, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen.

Referent: Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Seminar-Inhalt

Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 / 2024

  • Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
  • Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
  • das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau – Verschärfung ab 2023/25
  • Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
  • Änderungen bei Primärenergiefaktoren
  • Besonderheiten im Gebäudebestand
  • neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
  • Einführung obligatorischer Energieberatungen
  • Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen
  • Änderungen bei Bußgeldvorschriften und im Vollzug
  • Ausblick auf die zukünftige GEG Novelle
  • Fragerunde

Bundesförderung effiziente Gebäude BEG

  • Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
  • Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und Komplettsanierung
  • Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? Was ändert sich 2024?
  • Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
  • Besonderheiten für kommunale Antragsteller
  • Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
  • Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
  • Welche Nachweise müssen erbracht werden?
  • Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN
  • Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
  • Die neue Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
  • Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
  • Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
  • Geförderte Energieberatung Wohngebäude (bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
  • Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
  • Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
  • Navigationshilfen und FAQs
  • Fragerunde
  • Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
  • Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen?
  • Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
  • Navigationshilfen und FAQs
  • Fragerunde

Termine / Ort / Verpflegung

Das Seminar findet als 1-Tagesveranstaltung statt.

  • Do. 13.06.2024 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)
  • Do. 17.10.2024 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)
  • Fr. 06.12.2024 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1,5 Std. Pause)

energieberater-werkstatt
Dieselstraße 3
72810 Gomaringen
Telefon: 07473-6219
Mail: info@energieberater-werkstatt.de

Seminargetränke, Pausensnack´s und Mittagscatering sind im Seminarpreis enthalten.

Kosten / Bedingungen

Die Kosten für die 1-Tagesveranstaltung betragen 345,00 € zzgl. MwSt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf mindestens 8 und maximal 15 Personen. Bitte rechtzeitig anmelden! Genaueres finden Sie unter Seminarbedingungen und Anmeldung. Zum Seminar erhalten Sie ein Handout. Für die ausgeteilten Tools und Fachinformationen bringen Sie bitte einen USB-Stick mit.

Anerkennung

Die Veranstaltung wird mit Unterrichtseinheiten für die EE-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes angerechnet:    8 UE Wohngebäude, 8 UE Nichtwohngebäude, 8 UE Energieaudit DIN 16247

Die Veranstaltung wird jeweils bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung zur Anerkennung beantragt.