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SUMMARY:Update – Seminar 1: Energieberater Update - GEG - GModG - BEG - Anwendung in der Praxis
DESCRIPTION:Mit Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht\nECONSULT Lambrecht Jungmann Partner\, Rottenburg und Stuttgart \nKlaus Lambrecht\, Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ und „GModG 2026 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GModG-GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GModG\, GEG\, EnSimiMaV\, EnEV\, Wärmegesetzen\, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen). Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln. \nWeitere Infos unter www.solaroffice.de. \nDOWNLOAD ANMELDUNG\n\n\nVom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Anwendung in der Praxis\nDas neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz\, Heizungen\, Sanierung und Neubau. Wenige Tage später am 21.7.2026 sind die neuen Förderrichtlinien der BEG in Kraft getreten. \nDie Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf\, neue Energieausweise\, neue Effizienzklassen\, Berücksichtigung von Photovoltaik\, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands\, neue Referenzgebäude\, neue DIN/TS 18599\, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein\, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen. \nWir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus\, warum der Gesetzgeber umstellt\, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben\, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben. \nEng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Fördersätze geändert\, zumeist gesenkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht sich um 5%\, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird für den Betrag\, der 30.000 EUR übersteigt. Der Bonus für Worst-Perfomance-Buildings wurde auch auf Einzelmaßnahmen erweitert. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus wurde abgesenkt\, die Boni für serielles Sanieren in Verbindung mit Nachhaltigkeit erhöht. Erneuerbare Energien sind jetzt Fördervoraussetzung. Die Möglichkeit\, Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zu kombinieren\, wurde gestrichen. Die Förderung für die Heizung wird gesenkt und Schritt für Schritt in den nächsten 3 Jahren halbiert. Der Bund hat die BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Für das Förderprogramm sind noch rund 12 Mrd. EUR eingeplant. \nIm Seminar erfahren Sie\, welche Auswirkung das GModG und die BEG auf die Praxis haben und wir können Ihre konkreten Fragen besprechen. \nReferent: Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht \nSeminar-Inhalt\nVom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG \n\nFortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede\nUmsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD\nvom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau\nRenovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude\nNutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien\nFortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe\nBerücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen\nFristenregelungen\, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?\nobligatorischer Energieberatungen\, Gebäudemodernisierungspässe\, Sanierungspflichten\nÄnderungen bei Bußgeldvorschriften\, im Vollzug und für Schornsteinfeger\nneue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf)\, Effizienzklassen und Energieausweise\ndas neue baubare Referenzgebäude\nNachweisverfahren nach DIN V 18599\, Übergang zur DIN/TS 18599\naktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026\nNavigationshilfen und FAQs\, Fragerunde\n\nBundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN \n\nÜbersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude\nNeuerungen in der Förderung für Gebäude\, Anlagentechnik\, Erneuerbaren Energien\, Nachhaltigkeit und Kombinierbarkeit\nNachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards\nbeim Neubau und Komplettsanierung\, erneuerbaren Energien als neue Fördervoraussetzung\nWas muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?\nAbgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden\nUnter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?\nWas ist besser: KfW\, BAFA\, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?\nDie eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung\nWelche Nachweise müssen erbracht werden?\nJung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht\nNeue Förderung beim Umbau von Nichtwohngebäuden zum Wohnen\nAnforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)\nDas Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment KNN\nDie Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-\, NH- und iSFP-Bonus?\nDie Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus\nJetzt schnell handeln – das Abschmelzen der Förderhöhe auf rund die Hälfte in 3 Jahren\nBaubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen\nDen Sanierungsfahrplan iSFP und SFP-NWG im Rahmen der Förderung optimal einsetzen\nGeförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)\nVerfahrensabläufe\, Optionen und Fristen bei BEG EM\, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?\nWas ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?\nNavigationshilfen und FAQs\nFragerunde\n\nTermine / Ort / Verpflegung\nDas Seminar findet als 1-Tagesveranstaltung statt. \nDi. 01.09.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1\,5 Std. Pause)\nDo. 24.09.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1\,5 Std. Pause)\nFr. 20.11.2026 von 9.30 – 17.00 Uhr (inkl. Insgesamt 1\,5 Std. Pause) \nenergieberater-werkstatt\nDieselstraße 3\n72810 Gomaringen\nTelefon: 07473-6219\nMail: info@energieberater-werkstatt.de \nSeminargetränke\, Pausensnack´s und Mittagscatering sind im Seminarpreis enthalten. \nKosten / Bedingungen\nDie Kosten für die 1-Tagesveranstaltung betragen 345\,00 € zzgl. MwSt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf mindestens 8 und maximal 15 Personen. Bitte rechtzeitig anmelden! Genaueres finden Sie unter Seminarbedingungen und Anmeldung. Zum Seminar erhalten Sie ein Handout. Für die ausgeteilten Tools und Fachinformationen bringen Sie bitte einen USB-Stick mit. \nAnerkennung\nDie Veranstaltung wird mit Unterrichtseinheiten für die EE-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes angerechnet:    8 UE Wohngebäude\, 8 UE Nichtwohngebäude\, 8 UE Energieaudit DIN 16247 \nDie Veranstaltung wird jeweils bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung zur Anerkennung beantragt.
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SUMMARY:Praxisvertiefung – Seminar 2: BEG-Fördergeldoptimierung – Teil einer cleveren Sanierungsplanung / 2 Tage
DESCRIPTION:Ihr Weg zum Förder-Experten für energetische Sanierungen \nIn diesem Seminar erwerben Sie nicht nur fundiertes Fachwissen zur sicheren Bewertung der Bausubstanz\, zur Entwicklung von Dämmkonzepten sowie zur Planung moderner Heizungs- und Lüftungstechnik. Unser besonderer Schwerpunkt liegt darauf\, Sie zum kompetenten Begleiter Ihrer Kunden im komplexen Dschungel der Fördermittel zu machen. \nWir vermitteln Ihnen die neuen BEG-Förderrichtlinien vom Stand 21.07.2026. Sie lernen\, wie Sie passgenaue Förderungs- und Finanzierungskonzepte aufzeigen\, sinnvolle Alternativen bewerten und eine überschlägige Kostenermittlung durchführen. Doch das Besondere: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Fördergeldmanagement. Von der datengestützten Vorbereitung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) über dessen systematische Erstellung und Druckschrift bis hin zum genauen Prozedere für die BAFA-Listung. Am Ende stehen Sie sicher da\, um Ihre Kunden nicht nur technisch\, sondern auch finanziell optimal zu beraten und die maximal möglichen Zuschüsse zu realisieren. \nThomas Schenk \nDie Königsdisziplin des Energieberaters ist die Verwandlung eines in die Jahre gekommenes Gebäude in ein Effizienzhaus\, welches einem Neubau in nichts nachsteht. Sondern\, ganz im Gegenteil\, durch den Charme des Gebäudes und des Grundstückes eine ganz eigene Note erhält. \nNeben energetisch relevanten Aspekten stehen hier auch Wohngesundheit und umweltfreundliche Heizsysteme in der Prioritätenliste ganz oben. \nAndreas Kimmerle \nEin hervorragendes Element der energetischen Konzeption ist der „individuelle Sanierungsfahrplan“. Da das BAFA bis zu 50 % der Erstellungskosten übernimmt\, ist es auch aus finanzieller Sicht für den Kunden attraktiv. Zudem erhöht der iSFP die Förderquote bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. \nNeben der Erstellung eines iSFP erfahren Sie bei diesem Tagesseminar auch detailliert\, wie Sie eine BAFA-Listung erlangen und welches Prozedere bei der Förderbewilligung zu durchlaufen ist. \nDas Endergebnis dieser systematischen Vorgehensweise sind belastbare „Ausführungsgrundlagen“\, welche Handwerkern und Planern die Umsetzung der Maßnahmen erheblich erleichtert. \nDOWNLOAD ANMELDUNG\nSeminar-Infos\n\nSicheres Bewerten der Bausubstanz\nEntwicklung von Dämmkonzepten\nKonzeption von Heizungs- und Lüftungstechnik\nDie aktuellen BEG Förderungen vom 21.07.2026\nAufzeigen von Förderungs- und Finanzierungskonzepten\nAufzeigen sinnvoller Alternativen\nÜberschlägige Kostenermittlung\nKundenorientierte Berichterstattung\nDatenaufnahme und Kundengespräch abgestimmt auf den iSFP\nSystematisches Erstellen iSFP\nDruckerstellung von iSFP inkl. Umsetzungshilfe\nProzedere zur BAFA-Listung\nSystematisches Fördergeldmanagement\n\nReferent: Thomas Schenk und Andreas Kimmerle \nLernziel\n\nSicherheit beim Bewerten der Gebäudesubstanz\nKundenwünsche im energetischen Sanierungskonzept verwirklichen\nÜbersichtliche Berichterstellung\nBegeisterung unserer Kunden\nKundenwünsche iSFP-Kurzform erfassen\nEffektives Umsetzen der erfassten Daten in einen iSFP\nProblemlose BAFA-Listung\nEffektives Fördergeldmanagement\n\nDie für das Seminar notwendigen Unterlagen werden gestellt. Bitte bringen Sie Ihren Laptop mit. \nTermine / Ort / Verpflegung\nDas Seminar findet als 2-Tagesveranstaltung statt. \n\nDo. 10. + Fr. 11.09.2026 von 9.00 – 16.30 Uhr (inkl. insgesamt 1\,5 Std. Pause)\n\nenergieberater-werkstatt\nDieselstraße 3\n72810 Gomaringen\nTelefon: 07473-6219\nMail: info@energieberater-werkstatt.de \nSeminargetränke\, Pausensnack‘s und Mittagscatering sind im Seminarpreis enthalten. \nKosten / Bedingungen\nDie Kosten für die 2-Tagesveranstaltung betragen 690\,00 € zzgl. MwSt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf mindestens 8 und maximal 15 Personen.\nBitte rechtzeitig anmelden! Genaueres finden Sie unter Seminarbedingungen und Anmeldung. \nDie Seminarunterlagen erhalten Sie als Handout und im Nachgang an die Veranstaltung als Download. \nAnerkennung\nDie Veranstaltung wird mit Unterrichtseinheiten für die EE-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes angerechnet:\n16 UE Wohngebäude\, 8 UE Nichtwohngebäude\, 8 UE Energieaudit DIN 16247 \nDie Veranstaltung wird jeweils bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung zur Anerkennung beantragt.
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SUMMARY:Update – Seminar 1: Energieberater Update - GEG - GModG - BEG - Anwendung in der Praxis
DESCRIPTION:Mit Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht\nECONSULT Lambrecht Jungmann Partner\, Rottenburg und Stuttgart \nKlaus Lambrecht\, Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ und „GModG 2026 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GModG-GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GModG\, GEG\, EnSimiMaV\, EnEV\, Wärmegesetzen\, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen). Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln. \nWeitere Infos unter www.solaroffice.de. \nDOWNLOAD ANMELDUNG\n\n\nVom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Anwendung in der Praxis\nDas neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz\, Heizungen\, Sanierung und Neubau. Wenige Tage später am 21.7.2026 sind die neuen Förderrichtlinien der BEG in Kraft getreten. \nDie Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf\, neue Energieausweise\, neue Effizienzklassen\, Berücksichtigung von Photovoltaik\, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands\, neue Referenzgebäude\, neue DIN/TS 18599\, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein\, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen. \nWir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus\, warum der Gesetzgeber umstellt\, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben\, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben. \nEng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG verknüpft. Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Fördersätze geändert\, zumeist gesenkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. 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Klaus Lambrecht \nSeminar-Inhalt\nVom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG \n\nFortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede\nUmsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD\nvom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau\nRenovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude\nNutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien\nFortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe\nBerücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen\nFristenregelungen\, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?\nobligatorischer Energieberatungen\, Gebäudemodernisierungspässe\, Sanierungspflichten\nÄnderungen bei Bußgeldvorschriften\, im Vollzug und für Schornsteinfeger\nneue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf)\, Effizienzklassen und Energieausweise\ndas neue baubare Referenzgebäude\nNachweisverfahren nach DIN V 18599\, Übergang zur DIN/TS 18599\naktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026\nNavigationshilfen und FAQs\, Fragerunde\n\nBundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN \n\nÜbersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude\nNeuerungen in der Förderung für Gebäude\, Anlagentechnik\, Erneuerbaren Energien\, Nachhaltigkeit und Kombinierbarkeit\nNachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards\nbeim Neubau und Komplettsanierung\, erneuerbaren Energien als neue Fördervoraussetzung\nWas muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?\nAbgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden\nUnter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?\nWas ist besser: KfW\, BAFA\, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?\nDie eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung\nWelche Nachweise müssen erbracht werden?\nJung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht\nNeue Förderung beim Umbau von Nichtwohngebäuden zum Wohnen\nAnforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)\nDas Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment KNN\nDie Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-\, NH- und iSFP-Bonus?\nDie Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus\nJetzt schnell handeln – das Abschmelzen der Förderhöhe auf rund die Hälfte in 3 Jahren\nBaubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen\nDen Sanierungsfahrplan iSFP und SFP-NWG im Rahmen der Förderung optimal einsetzen\nGeförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)\nVerfahrensabläufe\, Optionen und Fristen bei BEG EM\, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? 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